Allgemeine Geschäftsbedingungen 
1. Geltungsbereich 
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertra gsbeziehung zwischen KASORITO DEINE MOBILE HUNDESCHULE in Person Kathrin Sowada nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt. 
 
2. Pflichten des Kunden 
2.1. Der Kunde sichert zu, dass für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung und ein dem Alter und der Gesamtkonstitution des Tieres angepasster Impfschutz besteht. Auf Verlangen der Hundeschule legt der Kunde die Police der Haftpflichtversicherung und den Impfpass vor. 
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren. 
2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen. 
2.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen. 
2.5. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet. 
 
3.Anmeldung/Vertragsabschluss 
Anmeldungen zu Kursen und Spielstunden sind ausschließlich über die Homepage der Hundeschule möglich. Mit Annahme der Anmeldung durch die Hundeschule kommt der Vertrag zustande. 
 
4. Zahlungskonditionen 
4.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach den auf der Website der Hundeschule aufgeführten Preisen. 
4.2. Kursgebühren werden mit Anmeldung fällig und werden entsprechend in Rechnung gestellt.
 
5. Rücktritt durch den Teilnehmer und Terminabsagen 
Der Kunde kann bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Hundeschule. Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn gestalten sich die Stornierungsgebühren wie folgt: 
Kurse: 
a. ab 4 Wochen vor Kursbeginn: 20% des Kurspreises
b. ab einer Woche vor Kursbeginn: 80% des Kurspreises
c. ab Kursbeginn wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt
Spielstunden: 
a. bei Absagen 48h vor Beginn wird keine Gebühr erhoben. 
b. bei Absagen unter 48h vor Beginn der Veranstaltung wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt 
 
Durch den Halter abgesagte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Der Halter bekommt nach jeder Stunde die Kursinhalte per Mail zur Verfügung gestellt und hat so die Möglichkeiten versäumte Inhalte nachzuholen. 
 
6. Rücktritt der Hundeschule und Terminabsagen 
Sofern sich ein Kunde vertragswidrig verhält, ist die Hundeschule berechtigt den Vertrag fristlos zu beenden. 
 
Die Hundeschule behält sich außerdem vor, Kunden, welche sich tierschutzwidrig verhalten, nach einmaliger Aufforderung des Unterlassens, von sämtlichen Veranstaltungen der Hundeschule auszuschließen. Weitere rechtliche Schritte werden vorbehalten. 
 
Die Hundeschule kann Kurse oder Spielstunden vor Veranstaltungsbeginn z. B. bei nicht Erreichen der Mindesteilnehmerzahl, bei Krankheit bzw. Ausfall des Trainers oder besonderer Witterungsbedingungen absagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesen Fällen zu 100% an die Teilnehmer zurückgezahlt. 
 
Einzelne Kursstunden, die durch die Hundeschule abgesagt werden müssen, werden im direkten Anschluss an den Kurs zum regulären Kurstermin nachgeholt. 
 
7. Haftung 
Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seinem Hund während der Ausbildung an anderen Personen, Tieren oder Sachen verursacht werden. 
Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist. 
 
8.Salvatorische Klausel 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit nicht dispositives Gesetzesrecht zur Anwendung kommt, eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.